Weil ich Der Privatanleger mit ziemlich minimalem Aufwand betreibe, kommt eines immer zu kurz: die Vernetzung mit anderen Blogs. Links und Hinweise auf oder gar Kommentare in spannenden Finanzblogs bringe ich viel zu selten. Dabei sind gerade im vergangenen Jahr eine ganze Reihe spannender neuer Blogs entstanden. Einige davon habe ich bereits in meiner Blogroll, aber es schadet sicher nicht, sie auch mal mit ein paar Sätzen vorzustellen.
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Das gute alte Sparbuch scheint im Leben vieler Anleger immer noch eine wichtige Rolle zu spielen. Daher ist ein gestern veröffentlichter Tipp des Bankenverbandes vermutlich nicht ganz unwichtig: Wer Zinsen aus Einlagen auf Sparbüchern oder anderen Anlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist abheben will, sollte das bis zum 29. Februar tun. Anschließend werden die Zinsen nämlich nicht mehr getrennt vom übrigen Guthaben betrachtet, sondern formal dem auf dem Sparbuch angelegten Kapital zugeschrieben. Und für dieses gilt eine Kündigungsfrist.
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