Ab 2010: mehr Rechte für Anleger bei Falschberatung
Der Bundestag hat es zwar schon vor mehr als einer Woche beschlossen, aber die Verbesserung der Position von Privatanlegern gegenüber Finanzberatern verdient trotzdem noch einen Beitrag. Schließlich hat sich tatsächlich einiges getan: Die Verjährungsfrist wird verlängert, die Dokumentationspflicht der Berater verschärft. Ab 2010.
Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass Finanzdienstleister künftig jedes Beratungsgespräch bei Privatanlegern protokollieren und dem Kunden eine Ausfertigung des Protokolls aushändigen müssen - und zwar noch vor Vertragsabschluss.
Bei einer telefonischen Beratung muss das Finanzdienstleistungsunternehmen das Beratungsprotokoll unmittelbar an den Anleger schicken. Allerdings kann hier auch schon vor dem Empfang des Protokolls ein Geschäftsabschluss erfolgen - wenn der Finanzdienstleister dem Kunden ein Rücktrittsrecht für den Fall einräumt, dass das Protokoll fehlerhaft oder unvollständig ist.
Das Protokoll soll den Anlegern als Kontrollmöglichkeit dienen, um festzustellen, ob die Beratung richtig wiedergegeben wurde oder vielleicht sogar (riskante) Dinge im Protokoll stehen, die überhaupt nicht besprochen wurden. In eventuellen Prozessen soll das Protokoll als Beweismittel dienen. All das ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung - aber natürlich kein hundertprozentiger Schutz vor unseriösen Machenschaften und rhetorischen Tricks. Denn natürlich kann es nach wie vor passieren, dass ein gewiefter Berater einem unaufgeklärten Anleger Dinge aufschwatzt, die dieser nicht braucht und eigentlich auch nicht will. Aber dagegen können Gesetze wohl ohnehin kaum helfen - hier tut eher Bildung in finanziellen Angelegenheiten Not.
Längere Verjährungsfrist bei Falschberatung
Dringend nötig war in meinen Augen auch die nun beschlossene längere Verjährungsfrist für Fälle von Falschberatung. Bisher galt eine Frist von drei Jahren. Beinahe lächerlich kurz. Nun beginnt die Frist erst zu laufen, wenn der Anleger Kenntnis von einem Schaden erlangt. Spätestens nach zehn Jahren ist die Sache aber trotzdem verjährt. Aber das halte ich auch für eine angemessene Frist.
Zum Weiterlesen
- AWD - der nicht mehr unabhängige "Finanzoptimierer"
- Ein lustiges Video über Anlageverberater: Der Finanzhai








Kein Kommentar