Offene Immobilienfonds: BVI meldet sich zu Wort

"Diskussionsentwurf wird so nicht Gesetz" - Selbstsicherheit oder Pfeifen im Walde?

Zur Debatte um die Reform Offener Immobilienfonds und den Gesetzentwurf dafür, den das Bundesfinanzministerium von Wolfgang Schäuble vorgelegt hat, äußert sich nun auch der Fonds-(Lobby)-Verband BVI. Und zwar ziemlich selbstsicher: „Wir sind sicher, dass der Entwurf noch erheblich
geändert wird", erklärte BVI-Hauptgeschäftsführer Stefan Seip in einer heute veröffentlichten Mitteilung. "Insbesondere gehen wir fest davon aus, dass es keine vom Gesetzgeber angeordneten Bewertungsabschläge geben wird." Die Frage, die sich da zwangsläufig stellt: Ist das berechtigtes Selbstbewusstsein oder doch eher Pfeifen im dunklen Walde?

Grundsätzlich hat Seip ja durchaus Recht: Bei dem bisher vorliegenden Entwurf handelt es sich zunächst einmal um eine Diskussionsgrundlage, aus der erst in einigen Monaten ein endgültiger Gesetzentwurf werden soll. Aber zunächst einmal stehen die Schäuble des Ministeriums eben auch im Raum: die Einführung von Mindesthaltefristen und Kündigungsfristen für Anteile Offener Immobilienfonds und sogar ein pauschaler Bewertungsabschlag für Fondsimmobilien.

Eines allerdings spricht dann doch wieder dafür, dass der BVI Recht behalten könnte: Auch wenn viele Stimmen zunächst begrüßt haben, dass Schäuble es der Fondsbranche mit der Reform nicht leicht machen will, hagelt es inzwischen von vielen Seiten Kritik. "Die Gefahr besteht, dass viele Sparer die Notbremse ziehen und etliche Fonds mangels Liquidität eingefroren werden müssen", sagte beispielsweise Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegenüber der Welt.

Offener Immobilienfonds Kanam Grundinvest muss erneut schließen

Das war vorgestern. Heute schon bewahrheitete sich die Vorhersage: Der Offene Immobilienfonds Kanam Grundinvest, der bereits im Herbst 2008 einmal die Rücknahme von Anteilen aussetzen musste, wurde erneut geschlossen. Die Fondsgesellschaft macht dafür Börse Online zufolge starke Mittelabflüsse im Zuge der Diskussion über den Gesetzentwurf verantwortlich.

Das bringt uns zurück zur heutigen Pressemitteilung des BVI: Die nämlich dürfte - unabhängig vom endgültigen Inhalt des irgendwann zu verabschiedenden Gesetzentwurfs - vor allem ein Versuch sein, die momentan schon wieder in Panik verfallenden Anleger zu beruhigen. Ob das gelingt ist fraglich - das Trauerspiel um die Offenen Immobilienfonds geht vorerst weiter. Und keine Seite macht dabei im Moment eine besonders gute Figur.

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