Das Rätsel um die Liquiditätsquote des Kanam Grundinvest
Wie konnte die Liquidität des Offenen Immobilienfonds im Verlauf des Monats Mai so stark sinken?
Als im Mai einige Offene Immobilienfonds (erneut) die Anteilsrücknahme aussetzten, sorgte das für große Aufregung – bei den betroffenen Anlegern, aber auch in den Medien. Anfang Juli wurde es dann erneut unruhig. Schließlich legte die Monatsstatistik des Fondsverbandes BVI für den Monat Mai nahe, dass die Mittelabflüsse beim Groß-Immobilienfonds SEB Immoinvest so hoch gar nicht waren. Geschlossen ist wurde er trotzdem. Und auch die Schließung des Konkurrenzfonds Kanam Grundinvest wirkte im Licht dieser Zahlen undurchsichtig.
Das Fonds-Factsheet für den Kanam Grundinvest wies Anfang Mai nämlich ein Fondsvermögen von 4048,7 Mio. Euro und eine Liquiditätsquote von 13,7 Prozent aus. Einer einfachen Dreisatz-Rechnung zufolge hielt der Grundinvest also liquide Mittel in Höhe von rund 555 Mio. Euro.
Bis zum 7. Juni hatte sich das Fondsvermögen laut Juni-Factsheet auf 3981,3 Mio. Euro verringert, also um 67,4 Mio. Euro. Das entspricht knapp 1,7 Prozent des Fondsvermögens von Anfang Mai. Allerdings weist das Factsheet nur noch eine Liquiditätsquote < 5 Prozent aus.
Wie aber konnten die liquiden Mittel durch Abflüsse von 1,7 Prozent des Fondsvermögens um (mindestens) 8,7 Prozentpunkte sinken?
Die unterschiedlichen Angaben zur Liquiditätsquote beim Kanam Grundinvest
Ich rätselte – und beschloss, mich auf eine gute alte journalistische Tugend zu besinnen: Recherche. Also fragte ich einfach Kanam-Grund-Pressesprecher Michael Birnbaum.
Der stellte klar: Die Antwort liegt im Kleingedruckten. Zitat: „Wir haben auch bei den vorangegangenen Phasen einer Aussetzung der Anteilsrücknahme (wie die offizielle Bezeichnung heißt) in diesen Zeitspannen bei der Liquiditätsquote nur den Anteil der frei verfügbaren, d.h. für die Auszahlung von Rückgaben verfügbaren Liquidität im Fonds ausgewiesen. Ansonsten beeinhaltet die Liquiditätsquote auch die zur Bewirtschaftung des Portfolios vorgehaltene Liquidität (= gesetzliche plus frei verfügbare Liquidität). Diese Unterschiede sind in den Ihnen vorliegenden Fact Sheets auch vermerkt (siehe jeweilige Fußnote im Mai oder Juni).“
Die Fußnoten also, wer hätte das gedacht? Ich nicht – obwohl ich von der Lektüre verschiedenster Fondsprospekte einiges gewohnt bin. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Liquidität liegt, wenn ich § 80 des Investmentgesetzes richtig verstehe, bei 5 Prozent des Fondsvermögens. Die darf man also auf die im Juni-Factsheet ausgewiesene Liquiditätsquote noch draufschlagen.
Die Essenz der ganzen Fußnoten- und Paragraphen-Reiterei ist aber: Die Liquiditätsquote wird immer dann als besonders hoch dargestellt, wenn der Fonds Anteile zurücknimmt. Ob Absicht oder nicht – das signalisiert Anlegern natürlich: „Alles okay, Liquiditätsquote hoch, Schließung nicht in Sicht, ich kann einsteigen.“
Und umgekehrt: Sobald die Anteilsrücknahme ausgesetzt ist, wird eine möglichst niedrige Zahl ausgewiesen. Dadurch wirkt die Lage noch ein Stück dramatischer.
Ich habe Herrn Birnbaum dann einfach vorgeschlagen, doch einfach zu jeder Zeit beide Zahlen auszuweisen. Transparenz und so. Und er hat wohltuend souverän reagiert: „Anregung aufgenommen und weitergegeben.“ (Danch folgten noch einige Rechtfertigungen, aber sei's drum).
Jetzt hoffe ich nur, dass die Fondsgesellschaft der Weitergabe der Anregung auch Taten folgen lässt...
Zum Weiterlesen
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