Um es direkt zu sagen: Prokon Genussrechte nerven. Schon zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate wurde ich heute per Postwurfsendung mit dieser vermeintlich tollen Anlagemöglichkeit belästigt. "Rental, flexibel, einfach", so der Slogan. Beim letzten Mal wurde außerdem noch mit der angeblich hohen Sicherheit dieser Dinger geworben, wenn ich mich recht entsinne. Wie dem auch sei: Der aggressive Vertrieb per Postwurfsendung weckt in jedem Fall Zweifel an der Seriosität der ganzen Geschichte.
Also, was ist nun dran an diesen Genussrechten? Zu welchem Genuss berechtigen sie genau?
Prokon Genussrechte als Investition in Erneuerbare Energien?
Die Prokon Unternehmensgruppe bezeichnet sich selbst als "Marktführer bei Kapitalanlagen im Bereich der Erneuerbaren Energien". Mehr als 24.000 Anleger sollen bereits 415 Mio. Euro in die Prokon Genussrechte investiert haben. So steht's auf der Website des Unternehmens. Wer auf den dort verfügbaren Link "mehr über unsere Kapitalanlagen" klickt, gelangt denn auch direkt zur Werbung für die Genussrechte. So einfach ist das.
Das eingesammelte Geld soll unter anderem in Windkraftanlagen investiert werden - 32 Windparks betreibt Prokon nach eigenen Angaben.
8 Prozent Zinsen für ein sicheres Investment?
Zweifel an der Sicherheit einer solchen Investition sollten allerspätestens die extrem hohen Zinsen wecken. 6 Prozent Grundverzinsung pro Jahr verspricht Prokon derzeit. Das klingt in unseren Mini-Zins-Zeiten natürlich verlockend. Aber damit nicht genug. Hinzu kommt laut Prokon auch eine Überschussbeteiligung. Inklusive dieser haben die Genussrechte den Angaben der Emittentin zufolge seit 2006 sogar 8 Prozent Zinsen pro Jahr erreicht. Mit dieser Zahl wirbt Prokon auch auf dem Werbeflyer.
Aber selbst das ist noch nicht alles - denn als Sahnehäubchen bietet Prokon auch noch einen - Zitat - "Ausgleich des drohenden Anstiegs der Inflation als Folge der Staatsverschuldung". Wie das funktionieren soll, darüber schweigt das Werbeblättchen sich aus.
Dafür gibt es aber einen kleingedruckten Hinweis zur Grundverzinsung: "Die Verzinsung ist in § 5 Ziffer 2 und 4 der Genussrechtsbedingungen geregelt und beträgt aktuell 8 % p. a.."
Also empfiehlt sich - wie eigentlich immer - ein Blick in die genauen Verkaufsbedingungen. Die liegen dem Werbebrief leider nicht bei. Immerhin aber sind sie auf der Unternehmenswebsite verfügbar.
Was also steht da? Nun, zum Beispiel das:
Läuft das Geschäft für Prokon schlecht, gibt es gar keine Zinsen
"Durch die Grundverzinsung des Genussrechtskapitals darf sich jedoch kein Jahresfehlbetrag ergeben. Reichen der Jahresüberschuss und die Liquidität der Emittentin zur Zahlung oder Gutschrift (Thesaurierung) gemäß § 6 der Grundverzinsung des Genussrechtskapitals nicht oder nicht ganz aus, reduziert sich der auf das jeweilige Jahr entfallende Ausschüttungs- bzw. Gutschriftsbetrag entsprechend. Für nicht oder nicht vollständig ausgezahlte bzw. gut geschriebene Grundverzinsungsbeträge besteht jedoch ein Nachzahlungsanspruch, vorausgesetzt, der Jahresüberschuss und die Liquidität der Emittentin reichen für die Bedienung des Anspruches aus."
Also: Wenn die Geschäfte für Prokon schlecht laufen, dann kann es sein, dass auch die Anleger keine Zinszahlungen sehen. Oder zumindest weniger als die versprochene, 6-prozentige Grundverzinsung. Das war übrigens § 5 Ziffer 2.
Es geht aber noch weiter. In Ziffer 5 - und zwar so:
"Weist die PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG in ihrem Jahresabschluss einen Jahresfehlbetrag aus, wird dieser nach vollständiger Aufzehrung der gesetzlichen und eventuellen gesellschaftsvertraglichen Rücklagen zunächst bis zur Höhe des vorhandenen Kommanditkapitals dem Kommanditisten zugewiesen. Sollte die Emittentin darüber hinausgehende Verluste ausweisen, nimmt das Genussrechtskapital
daran bis zur vollen Höhe durch entsprechende Verminderung des Genussrechtskapitals teil. Die Rückzahlungsansprüche der Genussrechtsinhaber vermindern sich entsprechend."
Die Genussrechte-Inhaber werden also nicht nur an Gewinnen beteiligt, sondern auch an Verlusten. Im Ernstfall verlieren sie nicht nur die Verzinsung sondern auch Teile des eingesetzten Kapitals. Immerhin aber gibt es einen Anspruch auf Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals und Nachzahlung der Zinsen. Falls die Geschäfte irgendwann nach einer - hypothetischen - Krise wieder besser laufen sollten.
Falls nicht, könnte es aber auch anders weitergehen.
Prokon Genussrechte stellen nachrangige Forderungen dar
"Die Forderungen aus den Genussrechten der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG treten gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern der PROKON Regenerative Energien GmbH & Co. KG im Rang zurück."
Das steht in § 10 der Genussrechtsbedingungen und heißt letztlich einfach: Geht Prokon pleite, ist das Geld der Anleger wahrscheinlich weg. Zuerst werden nämlich alle anderen Gläubiger des Unternehmens ausbezahlt.
Diese Bedingungen sind für Nachranganleihen und ähnliche Produkte nichts Ungewöhnliches. Ungewöhnlich - und sehr fragwürdig - ist allerdings, dass solche komplizierten und riskanten Anlageprodukte ernsthaft per Postwurfsendung vertrieben werden. Und im Adressfeld steht:
"An alle Sparfüchse, die sicher und nachhaltig in Erneuerbare Energien investieren wollen."
Sicher? Ja, sicher...
Dass man schon mit einem Mindestbetrag von 100 Euro am Abenteuer teilnehmen kann, komplettiert das doch ziemlich bedenkliche Bild.
Prokon spielt geschickt mit den Ängsten und Wünschen der Anleger
Infam ist, dass die Prokon-Werbung gleich auf mehreren Ebenen die geplagte Anleger-Psyche ins Visier nimmt. Sie machen sich den Trend hin zu Grüner Geldanlage zunutze. Sie werben mit Sicherheit in einem immer noch von der Welt-Finanzkrise geprägten Umfeld. Sie bieten verführerisch hohe Zinsen in einer Zeit, da es auf wirklich sichere Geldanlagen selten mehr als 2 Prozent pro Jahr gibt. Und sie spielen sogar noch mit der Angst vor Inflation.
Apropos: Eine Erklärung zum eingebauten Inflationsschutz steht in § 5 Ziffer 4 der Genussrechtsbedingungen. Wer mag, kann sich die ja auch noch anschauen.
Ich würde allerdings eher diesen kurzen Text der Stiftung Warentest empfehlen: Windige Werbung.
Ergänzung vom 9. April 2011
Kurze Ergänzung: Aus aktuellem Anlass verweise ich auf ein Urteil des Landgerichts Itzehoe, das Prokon irreführende Werbung für seine Genussrechte untersagt. Passt sehr gut zum Inhalt dieses Artikels.

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Die nerven wirklich. Und geben nicht nur für Massenpostwurfsendungen Geld aus, sondern auch für Plakatwerbung in Verkehrsmitteln.
Als ich das sah, hab ich das Thema endgültig abgehakt, wird schließlich alles aus den Erträgen der Windparks bezahlt. :)