Ausschüttung: Wann ist die Dividende steuerfrei?
Bei der Deutschen Telekom und anderen Unternehmen können Anleger Dividenden kassieren, ohne einen Teil davon an den Staat abzuführen
Gerade erst hat die Deutsche Telekom wieder Zahlen vorgelegt. Sie waren, wie gehabt, nicht besonders gut. Und wie gehabt schüttet die Telekom eine Dividende an ihre Anteilseigner aus, die höher ist als der Jahresgewinn. Das bringt dem Unternehmen regelmäßig die Kritik ein, dass es seine Dividende aus der Substanz zahle und sie sich eigentlich nicht leisten könne. Die Telekom-Dividende hat für die Anleger aber auch einen handfesten Vorteil. Sie ist steuerfrei. Wieso eigentlich?
Die einfache Erklärung für die Steuerfreiheit der Dividende lautet: Sie gilt steuerlich als Rückzahlung des Eigenkapitals an die Aktionäre - und nicht als Gewinnausschüttung. Und Eigenkapitalrückzahlungen sind steuerfrei. Das ist ja auch logisch. Wieso sollte man Steuern dafür zahlen, dass man genau jenes Geld zurückerhält, das man irgendwann einmal in das Unternehmen gesteckt hat?
Geregelt ist die Steuerfreiheit von Dividenden und anderen Ausschüttungen in § 20 des Einkommensteuergesetzes. Dort heißt es unter anderem:
"Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören
1. Gewinnanteile (Dividenden), Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie an bergbautreibenden Vereinigungen, die die Rechte einer juristischen Person haben. Zu den sonstigen Bezügen gehören auch verdeckte Gewinnausschüttungen. Die Bezüge gehören nicht zu den Einnahmen, soweit sie aus Ausschüttungen einer Körperschaft stammen, für die Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes als verwendet gelten."
Das steuerliche Einlagekonto nach dem Körperschaftsteuergesetz
Den entscheidenden Satz habe ich gefettet - obwohl er mir inhaltlich nicht so recht weiterhilft. Man erfährt nämlich nicht, was denn nun "Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto" sind. Immerhin erfährt man aber, wo man das nachlesen kann: in § 27 des Körperschaftsteuergesetzes.
Dieser, für Nicht-Juristen und Nicht-Wirtschaftsprüfer, nur schwer verständliche Gesetzestext beginnt mit folgender Passage:
"Die unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft hat die nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen am Schluss jedes Wirtschaftsjahrs auf einem besonderen Konto (steuerliches Einlagekonto) auszuweisen. Das steuerliche Einlagekonto ist ausgehend von dem Bestand am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs um die jeweiligen Zu- und Abgänge des Wirtschaftsjahrs fortzuschreiben."
Auf dem steuerlichen Einlagekonto befinden sich also "nicht in das Nennkapital geleistete[n] Einlagen". Aber was genau bedeutet das?
Die Eigenkapitalrücklage und das Nennkapital
Na ja, Google hilft (nicht nur bei Dissertationen). Besonders sympathisch: der zweite (das Gabler-Wirtschaftslexikon) und der dritte Treffer in der Liste, das Steuerlexikon von KONZ.
Einlagen von Anteilseignern lassen sich demnach untergliedern in das Nennkapital und das übrige Gesellschafterkapital, das auf dem steuerlichen Einlagekonto landet. Im Nennkapital landet bei Aktiengesellschaften tatsächlich nur der Nennwert der Aktien. Gibt ein Unternehmen also 5 Millionen Aktien mit einem Nennwert von je einem Euro aus, dann beträgt das Nennkapital 5 Millionen Euro.
In der Regel werden Aktien aber zu einem Preis ausgegeben, der über dem Nennwert liegt. Nehmen wir an, der Preis einer Aktie des gerade eingeführten Unternehmens liegt bei zehn Euro. Das ergibt einen Agio (=Aufschlag auf den Nennwert) von neun Euro je Aktie. Der landet komplett auf dem steuerlichen Einlagekonto. Im Falle unseres Unternehmens wären das also 45 Millionen Euro.
Wann wird nun aus dem steuerlichen Einlagekonto ausgeschüttet?
Die für mich interessanteste Frage kann ich aber leider immer noch nicht beantworten: Unter welchen Umständen wird eine Ausschüttung nun als Eigenkapitalrückzahlung angesehen? Grundsätzlich gilt wohl: "Ausschüttungen werden nur dann aus dem steuerlichen Einlagekonto stammend angesehen, wenn alle übrigen Rücklagen verbraucht sind."
Also ist das bei der Deutschen Telekom, der Deutschen Euroshop und wahrscheinlich einer ganzen Reihe von Unternehmen offensichtlich der Fall. Scheinbar gibt es im bilanziellen Eigenkapital keine Gewinnrücklage, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgeht.
Nachschauen kann man das im Jahresabschluss nach dem Handelsgesetzbuch (Beispiel: Deutsche Telekom) - nicht im normalen Geschäftsbericht, der für gewöhnlich nach IFRS-Regeln aufgestellt wird. Ich muss aber eingestehen, dass ich damit überfordert bin - ich sehe dort nämlich eine positive Gewinnrücklage. Und aus irgendeinem Grund wird trotzdem aus dem steuerlichen Einlagekonto ausgeschüttet.
Die Steuerverstrickung von Dividenden in Zeiten der Abgeltungsteuer
Einen Wermutstropfen gibt es aber in der ganzen Geschichte: Wirklich steuerfrei sind die Dividenden nur für Anleger, die ihre Aktien vor dem Jahr 2009 gekauft haben. Hat man die Papiere später erworben, gilt die Dividende als "steuerverstrickt". Sie mindert (zumindest für das Finanzamt) den Einstandspreis, so dass beim Verkauf unter Umständen eine höhere Steuerbelastung anfällt. Aber ich nehme an, Telekom-Aktionäre freuen sich in der Mehrzahl, wenn sie überhaupt mal irgendwann Steuern auf ihr Investment zahlen dürfen.
Zum Weiterlesen
- Kapitalerhöhung: Welcher Nachteil darf's denn sein?
- Lohnen sich Dividenden für Anleger?
- Ausländische Aktien und die Quellensteuer?
- Wie läuft eigentlich eine Hauptversammlung ab?
neun Kommentare
Hallo Gerhard,
ich glaube, da fehlt ein Link. ![]()
Übrigens muss ich an den Artikel wohl noch mal ran: Maßgeblich für die Steuerfreiheit ist der HGB-Abschluss, und ich habe ziemlich sicher auf den Geschäftsbericht der Telekom verlinkt, der eine IFRS-Bilanz enthält…
Danke fürs Nachreichen!
Das ist wirklich so ziemlich die beste Auseinandersetzung mit dem Thema, die ich bisher gelesen habe. Nur der Ratschlag am Ende verwirrt mich.
Trotzdem kann es auch heute attraktiv sein, vor dem Ausschüttungstermin die jeweilige Aktie zu kaufen und von der steuerfreien Dividende zu profitieren. Direkt nach der Ausschüttung kann die Aktie wieder verkauft werden. Dann „leidet“ der Kurs in der Regel unter einem Abschlag in Höhe der Dividende, so dass beim Verkauf eher ein kleiner Verlust entsteht als ein dann steuerpflichtiger Spekulationsgewinn.
Wie kann denn ein “kleiner Verlust” durch den Dividenden-Abschlag entstehen, wenn durch die Ausschüttung zugleich der Einkaufspreis sinkt? Entweder verstehe ich das nicht, oder der Tipp ist Quatsch.
Verstehe ich auch nicht, so wie ich das sehe, kommt man mit plusminus Null dabei raus, wenn der Kurs genau in Höhe des Dividendenabschlags sinkt. Denn man hat einen Gewinn in Höhe der Dividende, der genau so hoch ist, wie der Verlust durch den Dividendenabschlag beim Kurs.
Was ich zuvor geschrieben habe, ist natürlich Unsinn. Wenn die Dividende (bei einem Kauf nach 2008) vom Einstandskurs abgezogen wird, hat man beim Verkauf durch den Dividendenabschlag keinen Verlust und somit auch keinen Steuervorteil.
Sorry….
Das meine ich auch. Bei nach 2008 gekauften Aktien gibt es nur einen Steuerstundungs-Effekt – und wenn man vorm Dividendentermin kauft und anschließend verkauft, wird halt nur für ein paar Tage gestundet…








Hier stand eine interessante Erklärung dazu: Tagesspiegel online