Die Bafin hat vor "massiven Kaufempfehlungen" für Aktien der Research & Recovery Ltd. (ISIN: CA9043511034) gewarnt, die derzeit offenbar per FAX und E-Mail an alle möglichen Adressen versandt werden. "Die Kaufempfehlung erfolgt dabei unter Hinweis, dass die Aktie um sagenhafte 2.000 Prozent steigen werde", erklärt die Aufsichtsbehörde. Zudem werde damit geworben, dass Microsoft das Unternehmen zu einem Preis von 8,50 € je Aktie übernehmen wolle.
Das wären dann sogar noch mehr als 2.000 Prozent Rendite - denn derzeit notiert die Aktie der kanadischen Holdinggesellschaft für ein europäisches Internet- und Satellitenradio finanzen.net zufolge bei bescheidenen 0,39 Euro. Das Papier ist also ein klassischer Pennystock und wird im Freiverkehr der Börsen Frankfurt und Berlin gehandelt.
Eine klassische Pump-and-Dump-Aktion mit einem Pennystock?
Es gehört also zu jenen Aktien, die sich besonders für bauernfängerische Aktionen unter dem Motto "Pump & Dump" eignen. Die funktionieren wie folgt: Man erwirbt zunächst selbst Aktien des jeweiligen Unternehmens. Dann startet man eine Werbeaktion mittels Fax- und E-Mail-Spam und hofft, dass der Aktienkurs dadurch steigen möge. Dann verkauft man selbst das Papier wieder - natürlich mit Gewinn, wenn auch möglicherweise nicht direkt mit einer Rendite von 2.000 Prozent. Währenddessen wundern sich die arglosen anderen Käufer der Aktie, warum der Kurs plötzlich wieder so stark sinkt.
Die Bafin rät denn auch, "vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die gemachten Angaben sind, und sich über die betroffenen Gesellschaften auch aus anderen Quellen zu informieren." Ich rate einfach: Finger weg. Denn es könnte sehr gut sein, dass es gar kein Übernahmeinteresse seitens Microsoft gibt (warum auch?). Und es könnte sehr gut sein, dass, wie die Bafin so schön schreibt, "im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden." Deshalb hat die Behörde auch ein Untersuchungsverfahren wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet.
Ähnliche Kaufempfehlungen gab es in den vergangenen Wochen übrigens auch für die Aktien anderer Mini-Unternehmen: der BAS Logistics Plc. (ISIN: GB00B3NJDQ12) und der Blueweb Mobile Media Plc. (ISIN: IM00B407RH44).
Pennystocks sind nichts für ernsthafte Anleger
Unabhängig von diesen konkreten Fällen sollten normale Anleger allerdings auch ganz grundsätzlich die Finger von Freiverkehrs-Pennystocks lassen. Angesichts der niedrigen Standards im Freiverkehr ist die Transparenz der betreffenden Unternehmen regelmäßig niedrig - und die Liquidität ebenso. Wer sich als Privatanleger auf den Kauf solcher Papierchen einlässt, ist in meinen Augen eher ein Zocker. Wer sich dagegen vor Augen führt, dass Pennystocks trotz ihrer scheinbar verlockenden Eigenschaften (niedriger Preis, hohe Volatilität und damit vermeintlich höhere Wahrscheinlichkeit eines starken Ausschlags nach oben) einfach Mist sind, gerät erst gar nicht in Gefahr, auf merkwürdige Empfehlungs-E-Mails hereinzufallen.

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