Ich gebe zu: Dass ich keine Kontoauszüge auf Papier mehr brauche, ist für mich eine der größten Segnungen des Online-Bankings. Denn mit dem Wechsel zum Online-Kontoauszugs-Archiv hatte ein wesentlicher Teil meines privaten Aufbewahrungs-Chaos ein Ende. Aber wie lange muss man Kontoauszüge aufbewahren? Der Bankenverband hat jetzt dankenswerter Weise noch einmal über die gesetzlichen Grundlagen aufgeklärt, die helfen, diese Frage zu beantworten.
Grundsätzlich besteht für Privatpersonen danach gar keine Pflicht, Kontoauszüge zu sammeln. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa für den Bezug von Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück. Darunter fallen beispielsweise Reparatur- und Wartungsarbeiten an Gebäuden. In diesen Fällen sind Privatpersonen gesetzlich verpflichtet, Rechnungen und Zahlungsbelege wie zum Beispiel Kontoauszüge zwei Jahre lang aufzubewahren (§ 14b Abs. 1 Satz 5 Umsatzsteuergesetz). Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist. Kontoauszüge aus dem Jahr 2010 müssen also bis Ende 2012 aufbewahrt werden, Kontoauszüge aus dem Jahr 2011 bis Ende 2013 - und so weiter.
Ansprüche geltend machen mit Hilfe von Kontoauszügen
Darüber hinaus lassen sich Kontoauszüge auch nutzen, um Zahlungen nachzuweisen Ansprüche gegenüber Vertragspartnern geltend zu machen - also zum Beispiel die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, falls eine gekaufte Ware Mängel aufweist. Auch hierfür gilt eine Frist von zwei Jahren.
Im Regelfall beträgt die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche allerdings drei Jahre. Aber selbst diese regelmäßige Verjaehrungsfrist kann länger als drei Jahre sein, denn die Frist beginnt grundsätzlich erst am Jahresende mit Entstehung des Anspruchs und der Kenntnis darüber. Wenn jemand von einem Anspruch gar nichts wusste, endet die Frist sogar erst nach zehn Jahren. Das heißt: Vor dem Wegwerfen von Kontoauszügen sollt man sorgfältig prüfen, ob der Auszug eventuell noch benötigt wird, um Ansprüche geltend machen.
Oder man hat halt einfach alle Kontoauszüge in einem Online-Archiv.

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Danke, das wollte ich schon immer mal wissen und habe keine zufriedenstellende Antwort darauf gefunden.
Es sieht also wohl so aus, dass man mit 10 Jahren auf Nummer sicher geht. Wobei das bei Online-Auszügen kein Problem darstellen sollte. Meine noch vorhandenen Papier-Auszüge werde ich dann wohl doch noch so lange aufheben, bis sie 10 Jahre alt sind.