Börse Online berichtet heute über das BGH-Urteil zu verdeckten Provisionen (Kickbacks), die Banken für den Verkauf von Finanzprodukten kassieren. Das Urteil scheint für Anleger einmal mehr sehr positiv zu sein: Die Bank muss grundsätzlich nachweisen, dass sie ihren Kunden diese Provisionen nur fahrlässig verschwiegen hat - und nicht vorsätzlich.
Holger: Hallo zusammen,
sparFuxx – danke und gute Idee. Ich könnte zumindest mal die Renditen und Kennzahle… Holger: So, der Feed bleibt dann vorerst doch komplett. Inklusive Niels waren es mir dann doch zu viele Stamm… Philipp: Kosten Depot
Danke für die Aufstellung, aber vielleicht sollte man noch erwähnen, dass im Vergleich… sparFuxx: Hallo Holger,
ich finds immer wieder nett, wie Du es schaffst, die Dinge so schön einfach darzustelle… niels: Wuerde den full feed ebenfalls vermissen, gerade wenn ich von unterwegs per RSS-reader im smartphone …
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